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Die Beschwerdevorentscheidung nach dem VwGVG im Lichte der verfassungsrechtlichen Grundlagen**Bei dem vorliegenden Text handelt es sich um die um Fußnoten und einige Gedanken ergänzte Schriftfassung meines am 23.10.2014 im Rahmen der Tagung „Auf dem Weg zu (mehr) Rechtsstaatlichkeit? Veränderungen durch die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit“ am Juridicum der Universität Wien gehaltenen Vortrags. Mein besonderer Dank gilt Dr. Julia Dorner für ungezählte Diskussionen rund um die zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit und insbesondere zum verwaltungsgerichtlichen Vorverfahren. Für die Durchsicht des Vortragsmanuskripts und kritische Anmerkungen möchte ich mich auch bei Univ.-Prof. Dr. Ewald Wiederin, Mag. Matthäus Metzler, LL.M., und MMag. Dr. Michael Schilchegger herzlich bedanken. Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Meinung der Autorin wieder.

AufsätzeSonja NeudorferZVG 2015, 229 Heft 3 v. 1.5.2015

Mit der Beschwerdevorentscheidung nach dem VwGVG sind komplexe Fragestellungen verbunden: Auf verfahrensrechtlicher Ebene ist unklar, ob und wie der in den Materialien angesprochene Austausch des Beschwerdegegenstands im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht umzusetzen ist und wie in diesem Fall Beschwerde und Vorlageantrag zusammenwirken. Auf verfassungsrechtlicher Ebene stellt sich bereits die Frage, ob ein solcher Austausch des Beschwerdegegenstands überhaupt zulässig ist. Ausgehend von den verfassungsrechtlichen Grundlagen werden im vorliegenden Beitrag zwei Auslegungsvarianten des VwGVG herausgearbeitet und zur Diskussion gestellt, die mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben gleichermaßen vereinbar sind.

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