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Voraussetzungen des Aufwandersatzes für Revisionsbeantwortung

Judikatur - VerfahrensrechtVerfahrensrecht der Gerichtshöfe des öffentlichen RechtsZVG-Slg 2014/148ZVG 2014, 686 Heft 7 v. 1.11.2014

VwGG § 50

Aufwandersatz gebührt nicht für Revisionsbeantwortungen, wenn der VwGH die ao Revision ohne Vorverfahren iSd § 36 VwGG zurückweist; dies gilt auch dann, wenn die Partei vom VwG – unzuständigerweise – zur Einbringung einer Revisionsbeantwortung aufgefordert wurde.

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