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Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung – gesonderte Darstellung

Judikatur - VerfahrensrechtVerfahrensrecht der Gerichtshöfe des öffentlichen RechtsLeopold BumbergerZVG-Slg 2014/147ZVG 2014, 684 Heft 7 v. 1.11.2014

VwGG § 28 Abs 3, VwGG § 34 Abs 1, VwGG § 34 Abs 1a, B-VG Art 133 Abs 4

Wenn die Unzuständigkeit des VwG nicht in der „gesonderten Darstellung“ der Gründe für die Zulässigkeit der ao Revision (§ 28 Abs 3 VwGG), sondern außerhalb dieser Gründe geltend gemacht wird und in der „gesonderten Darstellung“ keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung aufgezeigt wird, ist die ao Revision zurückzuweisen.

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