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Beurteilung der Zuständigkeit durch das VwG – maßgeblicher Zeitpunkt

Judikatur - VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsgerichteZVG-Slg 2014/137ZVG 2014, 671 Heft 7 v. 1.11.2014

AVG § 6, TKG § 81 Abs 2, TKG § 81 Abs 3 idF BGBl I 2011/102, B-VG Art 133 Abs 4

Die Zuständigkeit ist bei der Entscheidung des VwG nach dem Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung zu beurteilen. Spätere gesetzliche Änderungen der Zuständigkeit sind irrelevant, wenn sie nicht rückwirkend in Kraft gesetzt werden.

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