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Zur systematischen Gliederung des Entscheidungsteils

JudikaturZVG 2014, 123 Heft 2 v. 1.4.2014

Der Judikaturbereich gliedert sich in zwei Teile. Entscheidungen verfahrensrechtlicher Natur (sämtlicher Gerichtshöfe) werden in der Rubrik Verfahrensrecht, materiellrechtliche Entscheidungen in der Rubrik Materienrecht wiedergegeben. Die Darstellung erfolgt dabei nach ausgewählten Lebensbereichen, mit hoher Relevanz für den Praktiker.

VERFAHRENSRECHT

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