Die letzten Jahre zeigen einen Anstieg von Beschaffungen in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit direkt zwischen Regierungen (sog Government-to-Government-Beschaffungen) und damit abseits des Markts. Solche Beschaffungen sind nach der geltenden Rechtslage zwar ausdrücklich vom Vergaberecht ausgenommen, schließen aber private Marktteilnehmer oftmals von der Teilnahme an solchen Beschaffungen aus. Dieser Beitrag untersucht daher die Voraussetzungen und die Reichweite dieser Ausnahme im unionsrechtlichen und österreichischen Kontext.