Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) veröffentlichte im März 2024 ein Rundschreiben, (FN 1) in dem das BMJ auf die bestehenden Publikationsverpflichtungen für Bekanntmachungen und Bekanntgaben gem §§ 50 ff und 219 ff BVergG 2018, § 28 ff BVergGKonz 2018 und §§ 38 ff BVergGVS 2012 durch AG hinwies und über Ergebnisse aus einer diesbezüglich durchgeführten Überprüfung informierte.