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Neues zur Warnpflichtverletzung: Anspruch auf Werklohn auch bei Selbstverbesserung? Die auf Kosten des Werkbestellers hergestellte Brauchbarkeit führt nicht zur Fälligkeit des Werklohns.

BeitragAufsatzChristian Unger, Anna Grünauer, Sophie CsidaZVB 2023/60ZVB 2023, 193 - 197 Heft 4 v. 16.6.2023

In der Literatur wurde bisher zur Frage, welche Auswirkungen eine durch den Werkbesteller vorgenommene Verbesserung eines zunächst misslungenen Werks auf den Werklohnanspruch hat, soweit ersichtlich, nicht Stellung genommen. Der OGH befasst sich in der vorliegenden Entscheidung mit der Warnpflichtverletzung des Werkunternehmers und der daraus folgenden teilweisen Unbrauchbarkeit eines Werkes.

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