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Teilweiser Entfall des Werklohnanspruches bei Warnpflichtverletzung

RechtsprechungJudikaturChristian Unger, Anna Grünauer, Sophie CsidaZVB 2023/61ZVB 2023, 197 - 200 Heft 4 v. 16.6.2023

RS0134177

Führt eine Warnpflichtverletzung nur zur teilweisen Unbrauchbarkeit eines Werks, so entfällt der Werklohnanspruch nur so weit, als er sich auf den unbrauchbaren Teil bezieht.

1 Ob 164/22g

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