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Weiter im Fokus: Das Sicherstellungsrecht des Werkunternehmers nach § 1170b ABGB Klarstellungen durch OGH 23. 9. 2020, 3 Ob 134/20g, 15. 9. 2020, 6 Ob 113/20s und 23. 9. 2020, 3 Ob 79/20v

BauvertragsrechtBeitragAufsatzLukas Andrieu, Kerstin WaxneggerZVB 2021/56ZVB 2021, 251 - 255 Heft 6 v. 14.6.2021

Obwohl das Sicherstellungsrecht des Werkunternehmers (§ 1170b ABGB) im kommenden Jahr sein immerhin schon 15-jähriges Bestehen in der österr Rechtsordnung feiern wird, zeigt die Vielzahl der vor allem in allerjüngster Vergangenheit erschienenen Fachbeiträge und OGH-Entscheidungen, dass diese Bestimmung nach einem anfänglichen "Dornröschenschlaf" mittlerweile in der (breiten) Baupraxis angekommenen ist. Der nachfolgende Beitrag bietet eine überblicksmäßige Darstellung der allein im zweiten Halbjahr 2020 ergangenen OGH-Entscheidungen zu § 1170b ABGB. Lang ersehnte Klarstellungen erfolgten dabei zu der zuvor sehr kontroversiell diskutierten Frage der Zulässigkeit von Bankgarantien mit Effektivklauseln als Sicherungsmittel sowie zur Frage der Zulässigkeit der Verwertung der Sicherstellung durch den Besicherten.

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