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OGH: Nichtfachmann muss Installationsarbeiten ablehnen

BauvertragsrechtRechtsprechungJudikaturN. N.ZVB 2021/57ZVB 2021, 256 - 259 Heft 6 v. 14.6.2021

§ 1297 ABGB

Derjenige, der wissentlich oder fahrlässig eine in der Regel von einem Fachmann durchzuführende, bei nicht fachgemäßer Ausführung erkennbar mit Gefahren verbundene Arbeit ausführt, ohne über die erforderlichen Fachkenntnisse zu verfügen, die Arbeit also nicht unterlässt, handelt schuldhaft und haftet deliktisch.

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