Die Bewertungskommission ist ein in der österreichischen Vergabepraxis bewährtes Instrument des AG zur Bewertung von Angeboten anhand von subjektiven Zuschlagskriterien (zB Ästhetik/Design, Verständlichkeit), welche sich durch mathematische Methoden (zB Gewicht, Dauer der angebotenen Garantie) nicht messen lassen. Das Bewertungsergebnis von subjektiven Zuschlagskriterien liegt im Auge des Betrachters und kann daher variieren (zB ästhetisch mehr oder weniger ansprechend). Die Bewertungskommission ist weder in den europäischen Vergaberichtlinien noch im BVergG näher geregelt. Bislang fehlt eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Bewertungskommission. Im Rahmen dieses Beitrags wird die Bewertungskommission unter Heranziehung der wesentlichen Rechtsprechung sowie anhand der Grundsätze des AEUV (insb Gleichbehandlungsgrundsatz, Diskriminierungsverbot, Transparenzgebot) näher dargestellt.