§§ 141, 328, 331, 337 Abs 4 BVergG 2006; § 365 Abs 3 BVergG 2018; Art 7 Abs 2 PSO-VO
Liegt keine Neuvergabe iS einer wesentlichen Vertragsänderung vor, sind darauf beruhende Feststellungsbegehren mangels Durchführung eines Vergabeverfahrens zurückzuweisen.