§ 1302 iVm § 896 ABGB
Der Regress des Werkunternehmers nach § 1302 iVm § 896 ABGB gegen den - gemeinsam mit dem Werkunternehmer im Außenverhältnis gegenüber dem Bauherrn solidarisch haftenden - als örtliche Bauaufsicht eingesetzten Architekten ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen.