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"Etc" als Zuschlagskriterium?

VergaberechtRechtsprechungJudikaturThomas GruberZVB 2020/93ZVB 2020, 467 - 471 Heft 12 v. 9.12.2020

§§ 262, 281, 315 BVergG 2018

Die Ausschreibungsunterlagen müssen bereits in der Teilnahmephase eines Verhandlungsverfahrens so präzise sein, dass ein Unternehmer Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen erkennen und entscheiden kann, ob er einen Teilnahmeantrag stellt. Die zu erbringenden Leistungen und Zuschlagskriterien sind somit bereits in der Teilnahmephase zu spezifizieren.

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