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Die allgemeine Vorschrift der PSO-Verordnung (Teil I)

VergaberechtBeitragAufsatzPhilipp J. MarboeZVB 2020/83ZVB 2020, 415 - 422 Heft 11 v. 3.11.2020

Wenn hierzulande öffentliche Personenverkehrsdienste in Rede stehen, betrifft es zumeist öffentliche Dienstleistungsverträge und - oft umkämpfte - Direktvergaben. Derweil sieht die PSO-Verordnung mit der allgemeinen Vorschrift ein alternatives Interventionsinstrument vor. Die zuständigen Behörden können Höchsttarife als gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen erlassen. Sowohl Verkehre auf der Schiene als auch auf der Straße kommen in Betracht. Der Beitrag beleuchtet dieses bislang kaum beachtete Rechtsinstrument, welches das Interventionsspektrum der Aufgabenträger erweitert. Zugleich wirft es eine Vielzahl an komplexen Rechtsfragen auf. Etliche davon harren einer eingehenden Untersuchung.

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