COVID-19 hat Auswirkungen auf die Abwicklung von Bauaufträgen. Die staatlich verordneten Infektionsschutz-Maßnahmen iZm COVID-19 können zu Behinderungen, Verzögerungen, Baueinstellungen, Vertragsrücktritten etc führen: Fallen die Auswirkungen in die Risikosphäre des Bestellers (AG) oder des Unternehmers (AN)? Wer trägt die Mehrkosten der Bauproduktion? Wer hat Anspruch auf terminliche Anpassung der Bauzeit? Die Überlegungen in diesem Beitrag sind in erster Linie bauvertragsrechtliche Lösungsansätze zu COVID-19-Problemen während der Vertragslaufzeit.