A VwGH: (FN 1) Zum Inhalt wirksamer Zuschlagsentscheidungen
Gegenstand des Ausgangsverfahrens war ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung im Unterschwellenbereich zur Vergabe eines Bauauftrages.
A VwGH: (FN 1) Zum Inhalt wirksamer Zuschlagsentscheidungen
Gegenstand des Ausgangsverfahrens war ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung im Unterschwellenbereich zur Vergabe eines Bauauftrages.