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Es ist zu fragen, ob der Widerruf für eine besonnene AG in der konkreten Situation eine Handlungsalternative darstellt

RechtsprechungVergaberechtDr. Albert OppelZVB 2018/30ZVB 2018, 120 - 123 Heft 3 v. 24.3.2018

Normen: § 139 Abs 2 Z 3 BVergG

Schlagwörter:

Gemeinde; Eisenbahnbrücke; Umbau; Geh- und Radweg; Bauauftrag; Bestbieterprinzip; Kostenschätzung; budgetäre Bedeckung; Widerrufsgrund; Projektverschiebung; Einsparungspotenzial; Nichtigerklärungsantrag

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