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Die einstweilige Verfügung tritt mit der Entscheidung über den Nachprüfungsantrag endgültig außer Kraft

RechtsprechungVergaberechtDr. Albert OppelZVB 2018/124ZVB 2018, 520 - 521 Heft 12 v. 18.1.2019

Entscheidung: VwGH 24.1.2018, Ra 2018/04/0001

Normen: § 329 Abs 4 BVergG; § 30 Abs 2 VwGG

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