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Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Leistungen des AN ausreichen, um eine Weitergabe des gesamten Auftrags auszuschließen

RechtsprechungVergaberechtMag. Rudolf Christian PekarZVB 2018/125ZVB 2018, 522 - 524 Heft 12 v. 18.1.2019

Normen: § 83 Abs 1 BVergG 2018; § 129 Abs 1 Z 7 BVergG 2018; § 98 Abs 1 BVergG 2018

Schlagwörter:

Land Vorarlberg; Winterdienstleistungen; Bieter; Auftragsweitergabe; Subunternehmer; Gesamtleistung; Auftragshandel; Angebotsausscheidung; Neuausschreibungspflicht

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