Zusammenfassung: Der OGH stellt mit dieser Entscheidung in Bezug auf die Zulässigkeit des Rechtsweges die rechtliche These in Form einer teleologischen Reduktion auf, das ein Feststellungsbescheid in Hinblick auf die Zulässigkeit einer gerichtlichen Verfolgung von Lauterkeitsverstößen auf die zur Einleitung vergaberechtlicher Feststellungsverfahren Legitimierten zu beschränken ist.
Rechtsgrundlagen: § 341 Abs 2 BVergG