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Mangelhaft ausgefüllte Bieterlücken; Folgen bei Vergabe nach dem Billigstbieterprinzip

VergaberechtJudikaturBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Thomas Gruber; Gerhard Prünster; Anmerkung: Manja Schlossar-SchiretzZVB 2011/49ZVB 2011, 154 - 159 Heft 4 v. 1.4.2011

Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidungsfindung hatte sich der UVS Steiermark mit Bieterlücken auseinanderzusetzen und dahingehend festgestellt, dass eine Verlagerung der Angebotserstellung zu einer Verbesserung von Wettbewerbsbedingungen und somit zum Ausscheiden des Bieters führt. Darüber hinaus kann eine fehlende Typenbezeichnung nicht durch die Nennung eines Lieferanten ersetzt werden.

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