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§ 29 Abs 2 Z 2 BVergG

ZVB-LeitsatzkarteiVergaberechtBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Thomas Gruber; Viktoria Mugli-Maschek; Margit Möslinger-Gehmayr, Senatsvorsitzende des BVA; Gerhard Prünster; Angela Schidlof; Julia StiefelmeyerZVB-LSK 2011/10ZVB-LSK 2011, 99 Heft 3 v. 1.3.2011

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung stellt klar, dass es nicht Aufgabe des BVA ist, Rechtfertigungsnachweise ersatzweise erst im Nachprüfungsverfahren zu ermitteln, weil der Nachweis bereits vom Auftraggeber zu erbringen gewesen wäre. Eine Überwälzung unter dem Aspekt der Amtswegigkeit ist untunlich.

Rechtsgrundlagen: § 29 Abs 2 Z 2 BVergG

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