Zusammenfassung: In Zusammenhang mit einem Bestandvertrag zwischen dem ein Vorhaben zur Hälfte finanziert habenden Bund und einem Bauträger war, neben der zu prüfenden Zuständigkeit des BVA, ein Mietvertrag unter dem Aspekt einer direkten Subventionierung in Form einer Kostenmiete unter dem Aspekt der wirtschaftlichen Gesamtbetrachtungsweise einer Analyse zuzuführen.