§ 32 Abs 1 Z 1 GewO; § 129 Abs 1 Z 2 BVergG
Wiesinger nimmt in seinem Beitrag zur Frage Stellung, wie der Umfang von Vorarbeiten, Vollendungsarbeiten und Ergänzungsarbeiten im Rahmen einer Ausschreibung zu bewerten ist. Anhand von aktuellen Entscheidungen des VwGH beleuchtet der Autor diese Problemkreise und fasst die wesentlichsten Aussagen des VwGHs zu diesem Thema zusammen.