Zusammenfassung: Der VwGH beschäftigte sich mit der Antragslegitimation eines Bieters im Vergabekontrollverfahren, obwohl dessen Angebot mangels Befugnis vom Auftraggeber auszuscheiden gewesen wäre. Er prüfte, ob durch ein Ausscheiden Rechte dieses Bieters verletzt werden könnten.
Rechtsgrundlagen: § 52 Abs 1 Z 1 BVergG; § 129 Abs 1 Z 2 LVergG; § 32 Abs 4 VergKG