Zusammenfassung: Das BVA prüfte, wie lange ein Auftraggeber eine Entscheidung zurücknehmen kann und welche Rolle hierbei einstweilige Verfügungen spielen können.
Rechtsgrundlagen: § 2 Z 16 BVergG; § 312 Abs 2 BVergG; § 328 Abs 1 BVergG
Zusammenfassung: Das BVA prüfte, wie lange ein Auftraggeber eine Entscheidung zurücknehmen kann und welche Rolle hierbei einstweilige Verfügungen spielen können.
Rechtsgrundlagen: § 2 Z 16 BVergG; § 312 Abs 2 BVergG; § 328 Abs 1 BVergG