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Unterschiedliche Prüfmaßstäbe für "echt" und "freie" Dienstnehmer

VergaberechtJudikaturBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Thomas Gruber; Viktoria Mugli-Maschek; Margit Möslinger-Gehmayr, Senatsvorsitzende des BVA; Gerhard Prünster; Angela Schidlof; Julia Stiefelmeyer; Markus Schlamadinger (Anmerkung)ZVB 2011/6ZVB 2011, 19 - 25 Heft 1 v. 1.1.2011

Zusammenfassung: Unter Bezugnahme auf die Vergabe nicht prioritärer Dienstleistungen hatte sich das BVA zur Zulässigkeit der Differenzierung zwischen echten und freien Dienstnehmern zu äußern. Dabei war zu klären, ob die Anwendung unterschiedlicher Prüfmaßstäbe einem Wettbewerbsnachteil gleichkommt.

Rechtsgrundlagen: § 141 Abs 1 BVergG 2006; § 141 Abs 2 BVergG 2006

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