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Die Beurteilung der Voraussetzungen des Art 296 EGV erfordert die Überprüfung allfälliger Gegengeschäfte

VergaberechtJudikaturBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Thomas Gruber; Viktoria Mugli-Maschek; Margit Möslinger-Gehmayr, Senatsvorsitzende des BVA; Gerhard Prünster; Angela Schidlof; Julia Stiefelmeyer; Kristina Hofer (Anmerkung)ZVB 2011/5ZVB 2011, 14 - 19 Heft 1 v. 1.1.2011

Zusammenfassung: In vorliegender Sache hatte das BVA die Berufung eines Auftraggebers auf den Ausnahmetatbestand des § 10 Z 2 BVergG einer Analyse zuzuführen. Dabei waren, unter dem Aspekt der Nichtbeeinträchtigung der Wettbewerbsbedingungen, Gegengeschäfte in Bezug auf nichtmilitärische Waren zu analysieren.

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