Zusammenfassung: Vorliegender Beitrag erhebt die Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche im Regime des BVergG 2006 zum zentralen Element und würdigt weitergehend die Neufassung des Gesetzestextes in Hinblick auf die Klagslegitimation.
Rechtsgrundlagen: § 341 Abs 2 BVergG; § 1 UWG; § 14 UWG