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Verpflichtung zum Widerruf

VergaberechtJudikaturBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Thomas Gruber; Gerhard Prünster; Gunther Gruber; Thomas Marzi (Anmerkung)ZVB 2011/121ZVB 2011, 427 Heft 11 v. 1.11.2011

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob Fehler aus rechtlichen Gründen, die der Sphäre des Auftraggebers zuzuordnen sind, diesen zum Widerruf der Ausschreibung verpflichten.

Rechtsgrundlagen: § 105 BVergG; § 139 Abs 1 Z 1 BVergG; § 33a VwGG

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