Zusammenfassung: In seinem Beitrag geht Gölles vertiefend auf die Differenzierung zwischen "konstruktiver" bzw. "funktionaler" Leistungsbeschreibung, allgemeine Begriffsbestimmungen (auch im Vergleich zu der deutschen Vergabe-und Vertragsordnung für Bauleistungen) und vergaberechtliche Bestimmungen (va in Bezug auf die Arten von Leistungsverzeichnissen) ein.
Rechtsgrundlagen: § 95 BVergG; § 106 Abs 4 BVergG; § 245 BVergG