Zusammenfassung: Der VKS Wien beschäftigte sich mit der Frage, welcher Kollektivvertrag anzuwenden ist, wenn ein in Niederösterreich etablierter Unternehmer in Wien Tätigkeiten ausübt. Mit einer Anmerkung von Albert Oppel.
Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 1 Z 3 BVergG 2006; § 9 ArbVG