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Der Bieter kann auf die Verlesung nicht verzichten

VergaberechtJudikaturAnm. v. Dr. Albert Oppel, MA 63ZVB 2010/70ZVB 2010, 238 - 241 Heft 6 v. 1.6.2010

Zusammenfassung: Der VKS Wien prüfte, ob die Rügepflicht des Bieters auch die Verlesung der Angebote betreffen kann und welchen rechtlichen Wert eine Niederschrift über die Angebotseröffnung hierbei haben kann.

Rechtsgrundlagen: § 118 Abs 5 BVergG 2006

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