Zusammenfassung: Das BVA setzte sich mit der Frage auseinander, wie eine Mindestanzahl von Bauleistungen innerhalb eines Referenzzeitraums ohne weitere Konkretisierung zu bewerten ist und wann ein Bieter dieses Kriterium erfüllt.
Rechtsgrundlagen: § 75 Abs 6 Z 1 BVergG 2006
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