Zusammenfassung: Das BVA hatte die Frage künftiger Kostensteigerungen iZm mehreren Erwartungswerten zu behandeln.
Rechtsgrundlagen: § 125 Abs 3 BvergG; § 125 Abs 4 BVergG
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Zusammenfassung: Das BVA hatte die Frage künftiger Kostensteigerungen iZm mehreren Erwartungswerten zu behandeln.
Rechtsgrundlagen: § 125 Abs 3 BvergG; § 125 Abs 4 BVergG
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