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§ 80 Abs 6 BVergG

ZVB-LeitsatzkarteiVergaberechtBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Thomas Gruber; Viktoria Mugli-Maschek; Margit Möslinger-Gehmayr, Senatsvorsitzende des BVA; Gerhard Prünster; Angela Schidlof; Julia StiefelmeyerZVB-LSK 2010/21ZVB-LSK 2010, 58 Heft 2 v. 1.2.2010

Zusammenfassung: In der vorliegenden Rechtssache war zu klären, ob rechnerisch fehlerhafte Angebote auszuscheiden sind, sofern ein solches Ausscheiden in der Ausschreibung nicht festgelegt wurde.

Rechtsgrundlagen: § 80 Abs 6 BVergG

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