Zusammenfassung: In der vorliegenden Rechtssache war zu klären, ob rechnerisch fehlerhafte Angebote auszuscheiden sind, sofern ein solches Ausscheiden in der Ausschreibung nicht festgelegt wurde.
Rechtsgrundlagen: § 80 Abs 6 BVergG
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Zusammenfassung: In der vorliegenden Rechtssache war zu klären, ob rechnerisch fehlerhafte Angebote auszuscheiden sind, sofern ein solches Ausscheiden in der Ausschreibung nicht festgelegt wurde.
Rechtsgrundlagen: § 80 Abs 6 BVergG
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