Zusammenfassung: Im Fokus der Entscheidung stand die Frage, unter welchen Umständen der Auftraggeber Aufklärung wegen eines unklaren Angebotes verlangen muss.
Rechtsgrundlagen: § 126 Abs 1 BVergG; § 914 ABGB
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Zusammenfassung: Im Fokus der Entscheidung stand die Frage, unter welchen Umständen der Auftraggeber Aufklärung wegen eines unklaren Angebotes verlangen muss.
Rechtsgrundlagen: § 126 Abs 1 BVergG; § 914 ABGB
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