Zusammenfassung: In vorliegendem Fall hatte sich das BVA mit einem abgewiesenen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung zu befassen. Weiters war die Frage zu behandeln, wie ein vom AG verfasstes Schreiben an die ASt zu sehen ist. Handelt es sich bereits um eine Entscheidung, die gesondert anfechtbar ist?
Rechtsgrundlagen: § 328 BVergG; § 329 BVergG