Zusammenfassung: Die Entscheidung beschäftigte sich mit der Frage, nach welchen Grundsätzen Sachverhalte zu beurteilen sind, denen Wettbewerbe oder wettbewerbsähnliche Vergabeverfahren zugrunde liegen.
Rechtsgrundlagen: § 19 BVergG 2006; § 26 Abs 4 BVergG 2006
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