Zusammenfassung: Das BVA prüfte, ob Einbringungen nach den Amtsstunden per E-Mail als rechtzeitig eingestuft werden können.
Rechtsgrundlagen: § 13 AVG; § 302 BVergG 2006
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Zusammenfassung: Das BVA prüfte, ob Einbringungen nach den Amtsstunden per E-Mail als rechtzeitig eingestuft werden können.
Rechtsgrundlagen: § 13 AVG; § 302 BVergG 2006
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