Zusammenfassung: Das BVA prüfte, ob die Aussagen eines Auftraggebers in einem Hearing zu Änderungen der Zuschlagskriterien führen können und ob diese in einem solchen Fall auch verbindlich sein können.
Rechtsgrundlagen: § 2 Z 16 BVergG 2006; § 80 Abs 3 BVergG 2006