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§ 79 Abs 9 BVerG

ZVB-LeitsatzkarteiVergaberechtZVB-LSK 2009/68ZVB-LSK 2009, 248 Heft 9 v. 1.9.2009

Zusammenfassung: Das BVA prüfte, welche Voraussetzungen eine Person fachlich aufweisen muß, wenn dieser für die Vorbereitung der Ausschreibung verantwortlich ist.

Rechtsgrundlagen: § 79 Abs 9 BVerG

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