Zusammenfassung: Das BVA prüfte, welche Voraussetzungen eine Person fachlich aufweisen muß, wenn dieser für die Vorbereitung der Ausschreibung verantwortlich ist.
Rechtsgrundlagen: § 79 Abs 9 BVerG
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Zusammenfassung: Das BVA prüfte, welche Voraussetzungen eine Person fachlich aufweisen muß, wenn dieser für die Vorbereitung der Ausschreibung verantwortlich ist.
Rechtsgrundlagen: § 79 Abs 9 BVerG
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