Zusammenfassung: Der UVS Vorarlberg prüfte, ob eine interne Haftung gegenüber dem Endverbraucher für Störungen im Bereich des Netzes bis zum Netzanschlusspunkt des Endverbrauchers auf den Stromverkäufer übertragen werden kann.
Zusammenfassung: Der UVS Vorarlberg prüfte, ob eine interne Haftung gegenüber dem Endverbraucher für Störungen im Bereich des Netzes bis zum Netzanschlusspunkt des Endverbrauchers auf den Stromverkäufer übertragen werden kann.