Zusammenfassung: Hackl beleuchtet in seinem Beitrag den Umfang der Festlegungen, die ein Auftraggeber treffen kann und prüft, in wieweit diese gesetzlichen Bestimmungen vorgehen können bzw. diese durch die Gewerbebefugnis beschränkt sein kann.
Rechtsgrundlagen: § 70 Abs 2 BVerG 2006; § 80 Abs 2 BVerG 2006; § 32 Abs 2 GewO 1994; § 99 Abs 1 Z 4 GewO 1994