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Kein strenger Maßstab an das Vorliegen eines Widerrufsgrundes

RechtsprechungVergaberechtBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Thomas Gruber; Viktoria Mugli-Maschek; Margit Möslinger-Gehmayr, Senatsvorsitzende des BVA; Gerhard Prünster; Angela Schidlof; Julia StiefelmeyerZVB 2009/56ZVB 2009, 216 - 219 Heft 7 und 8 v. 1.7.2009

Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung befasst sich das BVA mit der Frage der Zulässigkeit des Widerrufs von Vergabeverfahren und äußert sich dahingehend, dass das Vorliegen sachlicher Gründe einen Widerruf jedenfalls rechtfertige. Mit Anmerkungen von Kristina Hofer.

Rechtsgrundlagen: § 2 Z 16 BVergG 2006; § 139 Abs 1 BVergG 2006; § 325 Abs 1 BVergG 2006

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