Zusammenfassung: Die vorliegende Entscheidung des BVA befasst sich mit der Frage der Aufrechterhaltung der Gesellschaftsbefugnis einer Ziviltechnikergesellschaft nach Wegfall der Gesellschaftsbefugnis.
Rechtsgrundlagen: § 19 Abs 1 BVergG 2006; § 23 ZTG 1993
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