Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung nimmt das BVA eine klare Abgrenzung zwischen Direktverrechnungsverträgen und öffentlichen Aufträgen vor. Weiters geht es um die Frage der offenkundigen Unzulässigkeit der Zuschlagserteilung. Mit Anmerkungen von Matthias Öhler (am Verfahren beteiligt).
Rechtsgrundlagen: § 5 BVergG 2006; § 331 Abs 1 BVergG 2006; § 132 Abs 3 BVergG 2006