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Tischler sind zu geringfügigen Maurerarbeiten bei Fenstertausch befugt

RechtsprechungVergaberechtBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Thomas Gruber; Viktoria Mugli-Maschek; Margit Möslinger-Gehmayr, Senatsvorsitzende des BVA; Gerhard Prünster; Angela Schidlof; Julia StiefelmeyerZVB 2009/48ZVB 2009, 188 - 190 Heft 6 v. 1.6.2009

Zusammenfassung: Der vorliegende Beitrag befasst sich mit Maurerarbeiten als Vor- und Vollendungsarbeiten iZm einem Fenstertausch. In diesem Zusammenhang ist die Frage zu klären, ob Tischler zu diesen geringfügigen Maurerarbeiten befugt sind. Mit Anmerkungen von Albert Oppel.

Rechtsgrundlagen: § 19 Abs 1 BVergG 2006; § 21 Abs 2 GewO 1994; § 99 Abs 1 GewO 1994

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